Das Zweitwohnungsgesetz - FH Graubünden

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Das Zweitwohnungsgesetz
Kompetenz in touristischer Beherbergung

Kompetenz in touristischer Beherbergung

Das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Seine Auswirkungen für die alpinen Regionen sind von hoher Relevanz und werfen verschiedene Fragen auf, besonders zu den Themen:

  • Umnutzungen von bestehenden Betrieben der touristischen Beherbergung
  • Unterstützung einer markt- und wettbewerbsfähigen touristischen Beherbergung
  • Entwicklung und Förderung von neuen touristischen und innovativen Beherbergungsmodellen
  • Geschäftsmodelle zur Aktivierung, optimierten Bewirtschaftung und/oder Vermarktung von Ferienwohnungen
  • Unterhalt von Zweitwohnungen (z.B. fehlende Nachfolge, Ausgestaltung STWE-Reglemente etc.)
  • Änderung der Arbeitswelt und Lebensstile im alpinen Raum, insbesondere unter dem Aspekt des multilokalen Wohnens
  • Steuerungsmöglichkeiten bei der Erstellung der verschiedenen Typologien von Wohnungen, welche nicht als Erstwohnsitz gelten
  • Einbezug von Zweitwohnern in die lokalen Gemeinschaften (Erstwohner)

Das Institut für Tourismus und Freizeit (ITF) hat über Jahre seine Kompetenzen im Forschungsfeld Management von touristischen Infrastrukturen – insbesondere bei der Beherbergung – aufgebaut und ist auf dem Gebiet der touristischen Beherbergungen ein professioneller, unabhängiger Ansprechpartner.

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen

Begriffe

Begriffe

Strukturierte Beherbergungsbetriebe und touristische Beherbergung

Die Begriffe Beherbergungswirtschaft, strukturierte Beherbergungsbetriebe werden in Art. 1 der Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft vom 18. Februar 2015 definiert.

Der Begriff der touristischen Beherbergung umfasst strukturierte Beherbergungsbetriebe sowie Zweitwohnungen und touristisch bewirtschaftete Wohnungen im Sinne des ZWG (Einliegerwohnungen).

Hotel und hotelähnliches Angebot – Erläuterungen zum Begriff Hotel

Ob jemand seine Ferien im Hotel oder in einer Ferienwohnung verbringt, ist nicht so relevant, möchte man meinen. Das muss der Kunde doch selbst wissen. Korrekt, dieser Konsumentscheid ist natürlich frei. Aber doch ist das Kriterium, ob ein Gästebett in einem Hotel oder einer Ferienwohnung steht, in verschiedener Hinsicht von zentraler Bedeutung. So ist die Frage zum Beispiel im Zusammenhang mit der Zonenkonformität einer Baute entscheidend, oder auch dann, wenn die Einhaltung des am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) beurteilt werden muss. Allerdings ist die Zuordnung in die eine oder andere Kategorie oft gar nicht so einfach, insbesondere seit der starken Ausdifferenzierung des Beherbergungsangebots in den letzten Jahren.

Dieser Beitrag zeigt Ihnen die wesentlichen Unterschiede und Kriterien, die verschiedene Beherbungsangebote definieren. 

Zweitwohnungen und touristisch bewirtschaftete Wohnungen

Das ZWG definiert in Art. 2 die Begriffe Wohnung, Erstwohnung und Zweitwohnung, wobei der Begriff Zweitwohnung negativ definiert wird.

Die touristisch bewirtschaftete Wohnung wird in Art 7. Abs. 2 des ZWG definiert.

Weitere Begriffe

Warme und kalte Betten
Zweitwohnungen werden oft in bewirtschaftete («warme») und nicht bewirtschaftete («kalte») Wohnungen unterteilt.
Im Rahmen des ZWG werden Zweitwohnungen mit Nutzungsbeschränkung als «warme Betten» und Zweitwohnungen ohne Nutzungsbeschränkung als «kalte Betten» verstanden.

Apparthotel
Der Begriff Apparthotel wird durch Art. 10 des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) erklärt und nicht explizit über das ZWG.

Ferienwohnung
Unter Ferienwohnung werden sowohl klassische Zweitwohnungen (kalte Betten) als auch touristisch bewirtschaftete Wohnungen (möbliert, mit einheitlicher Ausstattung) verstanden.

Familienwohnung
Als Familienwohnungen werden Zweitwohnungen, die von ehemaligen Einheimischen genutzt werden, bezeichnet.

Resort
Ein Resort ist eine touristische Anlage (Hotelkomplex, hybride Beherbergungsform, Feriendorf) mit zusätzlicher Infrastruktur im Bereich Wellness, Freizeit oder Sport. Die meist grösseren Anlagen besitzen ein einheitliches Management und zeichnen sich durch eine klare Positionierung aus

Wirtschaftlichkeit
Die Wirtschaftlichkeit eines Beherbergungsbetriebs wird im Rahmen des ZWG i. d. R. nach folgenden Parametern beurteilt:

  • Analyse der Jahresabschlüsse (Erfolgsrechnung, Bilanz und Investitionen) der letzten zehn Jahre
  • Erstellung einer Planerfolgsrechnung über fünf zukünftige Jahre inkl. Geldflussberechnung auf Basis von Destinationsbenchmarks und Betriebstyp
  • Vertiefte Betrachtung der Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten des Beherbergungsbetriebs
  • Wertermittlung durch DCF-Bewertung und Vergleich mit Anlagekosten (exkl. Landanteil) des Betriebs
Forschungsprojekte

Forschungsprojekte

Publikationen

Publikationen

Nebst dem Institut für Tourismus und Freizeit (ITF) beschäftigen sich weitere Akteure mit der Zweitwohnungsthematik. Die ausgewählten Studien, Publikationen und Presseberichte von Dritten dienen teilweise als Basis für die ITF-eigenen Forschungsarbeiten und bilden eine interessante Ergänzung zu den Publikationen des ITF. Die Übersicht dient dem besseren Verständnis der Thematik und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Ausgewählte Studien der öffentlichen Hand und von Fachstellen

Ausgewählte Publikationen weiterer Akteure

Ausgewählte Presseberichte

Dienstleistungsangebot

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Kontakt

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Wissenschaftliche Projektmitarbeiterin
Wissenschaftliche Projektleiterin
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