Kompetenz in touristischer Beherbergung
Das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Seine Auswirkungen für die alpinen Regionen sind von hoher Relevanz und werfen verschiedene Fragen auf, besonders zu den Themen:
- Umnutzungen von bestehenden Betrieben der touristischen Beherbergung,
- Unterstützung einer markt- und wettbewerbsfähigen touristischen Beherbergung,
- Entwicklung und Förderung von neuen touristischen und innovativen Beherbergungsmodellen,
- Geschäftsmodelle zur Aktivierung, optimierten Bewirtschaftung und/oder Vermarktung von Ferienwohnungen,
- Unterhalt von Zweitwohnungen (z.B. fehlende Nachfolge, Ausgestaltung STWE Reglemente etc.),
- Änderung der Arbeitswelt und Lebensstile im alpinen Raum, insbesondere unter dem Aspekt des multilokalen Wohnens,
- Möglichkeiten der Steuerung bei der Erstellung der verschiedenen Typologien von Wohnungen, welche nicht als Erstwohnsitz gelten,
- Einbezug von Zweitwohnern in die lokalen Gemeinschaften (Erstwohner).
Das Institut für Tourismus und Freizeit hat über Jahre seine Kompetenzen in dem Forschungsfeld Management von touristischen Infrastrukturen, insbesondere bei der Beherbergung, aufgebaut und ist auf dem Gebiet der touristischen Beherbergungen professioneller und unabhängiger Ansprechpartner.
Gesetzliche Grundlagen
National
- Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 20. März 2015 (ZWG)
- Zweitwohnungsverordnung vom 4. Dezember 2015
- Zweitwohnungsverordnung Erläuterung vom 18. November 2015
- Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft vom 20. Juni 2003
- Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft vom 18. Februar 2015
- Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BewG)
- Geoportal des Bundesverwaltung: Wohnungsinventar
Kantonal
Begriffe
Strukturierte Beherbergungsbetriebe und touristische Beherbergung
Die Begriffe Beherbergungswirtschaft, strukturierte Beherbergungsbetriebe werden in Art. 1 der Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft vom 18. Februar 2015 definiert.
Der Begriff der touristischen Beherbergung umfasst strukturierte Beherbergungsbetriebe sowie Zweitwohnungen und touristisch bewirtschaftete Wohnungen im Sinne des ZWG (Einliegerwohnungen).
Zweitwohnungen und touristisch bewirtschaftete Wohnungen
Das ZWG definiert in Art. 2 die Begriffe Wohnung, Erstwohnung und Zweitwohnung, wobei der Begriff Zweitwohnung negativ definiert wird.
Die touristisch bewirtschaftete Wohnung wird in Art7. Abs. 2 des ZWG definiert.
Weitere Begriffe
Warme und kalte Betten
Zweitwohnungen werden oft in bewirtschaftete («warme») und nicht bewirtschaftete («kalte») Wohnungen unterteilt.
Im Rahmen des ZWG werden Zweitwohnungen mit Nutzungsbeschränkung als warme Betten und hingegen Zweitwohnungen ohne Nutzungsbeschränkung als kalte Betten verstanden.
Apparthotel
Der Begriff Apparthotel wird durch Art. 10 des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) erklärt und nicht explizit über das ZWG.
Ferienwohnung
Eine Ferienwohnung kann eine touristisch bewirtschaftete Wohnung oder eine Zweitwohnung sein.
Familienwohnung
Unter Familienwohnungen werden Zweitwohnungen, die von ehemaligen Einheimischen genutzt werden, bezeichnet.
Resort
Ein Resort ist eine touristische Anlage (Hotelkomplex, hybride Beherbergungsform, Feriendorf) mit zusätzlicher Infrastruktur im Bereich Wellness, Freizeit oder Sport. Die meist größeren Anlagen besitzen ein einheitliches Management und zeichnen sich durch eine klare Positionierung aus
Wirtschaftlichkeit
Die Wirtschaftlichkeit eines Beherbergungsbetriebs wird im Rahmen des ZWG i.d.R. nach folgenden Parametern beurteilt:
- Analyse der Jahresabschlüsse (Erfolgsrechnung, Bilanz und Investitionen) der letzten 10 Jahre
- Erstellen einer Planerfolgsrechnung über 5 zukünftige Jahre inkl. Geldflussberechnung auf Basis von Destinationsbenchmarks und Betriebstyp
- Vertiefte Betrachtung der Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten des Beherbergungsbetriebs
- Wertermittlung durch DCF-Bewertung und Vergleich mit Anlagekosten (exkl. Landanteil) des Betriebs
Forschungsprojekte
Publikationen
Arbeiten öffentliche Hand und Fachstellen
- Merkblatt «Das Zweitwohnungsgesetz», hotelleriesuisse, 02.2016
- Der Wohnungsbegriff des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG), jusletter.ch, 05.2016
- Wirkungsanalyse Zweitwohnungsgesetz Vorstudie, INFRAS, 05.2019
Publikationen Banken und Kanzleien
- Die Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative: Eine Regel mit vielen Ausnahmen, Übersicht über die ab 1.1.2016 geltende Zweitwohnungsregelung des Bundes, swisslegal, 02.2016
- Zukünftige Bautätigkeit in Tourismusgebieten im Rahmen der Zweitwohnungsgesetzgebung, Swiss Real Estate Journal, 11.2016
- Hybride Beherbergungsformen – das Zweitwohnungsgesetz als Chance für eine nachhaltige Entwicklung der Beherbergungsformen in alpinen Tourismusregionen, Swiss Real Estate Journal, 11.2016
- Immobilienmärkte, USB, 05.2018
- Zweitwohnungen im Wandel der Zeit, Modulør, 2018
Presseberichte
- Ende der Ferienstimmung, Neue Zürcher Zeitung, 12.2016
- Kein Run mehr auf Ferienwohnungen, Neue Zürcher Zeitung, 07.2017
- Zweitwohnungen werden noch lange nicht knapp, Neue Zürcher Zeitung, 05.2018
- Pontresina lehnt Entlassungsgesuch ab und hofft auf Beschwerde, Südostschweiz, 11.2018
- Ferienwohnungen werden immer billiger und gehen doch nicht weg, Südostschweiz, 11.2018
- Erstes bewirtschaftetes Resort in Davos Klosters, Südostschweiz, 11.2018