FN ISI Export Format VR 1.0 PT J TI Zur gesellschaftlichen Lage von Menschen mit Behinderungen. AF Marxer, Wilfried Simon, Silvia AU Marxer, W Simon, S AB Die Europäische Kommission erklärte das Jahr 2007 zum Jahr der Chancengleichheit für alle. Auch in Liechtenstein wurde dies zum Anlass genommen, um über verschiedene Formen und Erscheinungen gesellschaftlicher Benachteiligung zu diskutieren und informieren. Besonderer Gefahr von Benachteiligung sind Menschen mit Behinderung ausgesetzt. Die verschiedenen Formen von Beeinträchtigungen durch Behinderungen sind zwar gemeinhin bekannt und führen auch zunehmend zu verpflichtenden gesetzlichen Regelungen, beispielsweise bezüglich des behindertengerechten Zugangs von öffentlichen Bauten und Anlagen. Allerdings täuscht die öffentliche Wahrnehmung, die vor allem auf nach aussen sichtbare, körperliche Behinderungen fokussiert. Demgegenüber werden die Sinnesbehinderungen, die geistigen und psychischen Behinderungen vielfach vernachlässigt. Zudem wird in der oberflächlichen Wahrnehmung vorrangig auf Funktionsdefizite abgestellt. Wie stark Menschen mit Behinderungen im alltäglichen Leben tatsächlich behindert werden, ist jedoch stark davon abhängig, ob ihnen die Möglichkeit zu einer aktiven und partizipativen Lebensführung überhaupt gegeben wird bzw. ob die personenbezogenen Aspekte und Umweltfaktoren ihre Lebensgestaltung eher behindern oder fördern. Informationsdefizite bestehen allerdings nicht nur auf Seiten der Öffentlichkeit, sondern auch bei zentralen Akteuren. Weder über die effektive Zahl von Menschen mit Behinderung in Liechtenstein besteht Klarheit, noch über deren Behinderungsarten oder deren Befindlichkeit, Zufriedenheit oder Unzufriedenheit. Die Stabsstelle für Chancengleichheit beauftragte daher aus Anlass des Europäischen Jahres der Chancengleichheit das Liechtenstein-Institut (Silvia Simon und Wilfried Marxer), eine Studie über die Lage der Menschen mit Behinderung in Liechtenstein zu verfassen. Ziel der Untersuchung sollte sein, Zahlen, Daten und Erkenntnisse zur Befindlichkeit und Zufriedenheit von Menschen mit Behinderung in Liechtenstein zu liefern. Dabei sollten die Bereiche Finanzen, Arbeit, Wohnen, Bildung, medizinische Versorgung, Sexualität und Partnerschaft sowie soziales Umfeld erfasst werden. Die Daten sollten eine Grundlage für die weiterführende Massnahmenplanung der Stabsstelle für Chancengleichheit bilden. ER