Übersicht
Die Fachhochschule Graubünden fördert die Chancengleichheit und Gleichstellung ihrer Studierenden. Sie baut dazu kulturell oder strukturell bedingte Barrieren ab und fördert ihre Studierenden in ihrer Individualität. Sie setzt die rechtlichen Gleichstellungsgrundsätze um und beugt Diskriminierung vor.
Wenn du mit einer studienerschwerenden Behinderung oder chronischen Krankheit lebst, kannst du einen Nachteilsausgleich für Leistungsnachweise beantragen. Dieser unterstützt Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit in ihrem Studium und Absolvierung der Prüfungen. Der Nachteilsausgleich wird auf einer individuellen Basis erteilt und stellt keine Prüfungserleichterung dar.
Die Anlaufstelle für Nachteilsausgleich berät, unterstützt und begleitet dich gerne. Nimm Kontakt mit uns auf.
Zielgruppe
Die Anlaufstelle richtet sich primär an Studieninteressierte und Studierende mit
- Mobilitäts-, Körper oder Sinnesbehinderungen (wie Beeinträchtigungen des Stütz- und Bewegungsapparats, Hör-, Seh- und Sprachbehinderungen)
- Chronischen Erkrankungen (z.B. Erkrankungen innerer Organe, Autoimmunerkrankungen, Darmerkrankungen, Long-Covid, Tumorerkrankungen, Diabetes, Allergien, Epilepsie, etc.)
- Psychische Erkrankungen (z.B. Depressionen, Angststörung, Traumatisierungen, Persönlichkeitsstörungen, bipolare Störungen etc.)
- Teilleistungsstörungen (z.B. Dyslexie/Legasthenie, LRS, Dyskalkulie etc.)
- Neurodivergenzen (z.B. AD(H)S, Autismus-Spektrum)
Die Auflistung ist nicht abschliessend.
Alle anderen Hochschulangehörigen können sich für eine Beratung oder weitere Informationen ebenfalls an die Anlaufstelle wenden.
Vorgehen
- Wende dich für ein vertrauliches Beratungsgespräch an die Anlaufstelle.
- Reiche den Antrag für Nachteilsausgleich und dem Gutachten einer Fachperson bei der Anlaufstelle ein.
- Die Anlaufstelle für Nachteilsausgleich prüft den Antrag und leitet diesen mit einer Empfehlung der zuständigen Entscheidungsinstanz, der Studienleitung, weiter. Du wirst durch die Anlaufstelle für Nachteilsausgleich über den Entscheid informiert.
- Der Entscheid wird für die Umsetzung der Massnahmen von der Anlaufstelle für Nachteilsausgleich an die zuständigen fachhochschulinternen Stellen weitergeleitet.
Fristen
Die vollständigen Anträge müssen innert einer zweiwöchigen Frist nach Studienbeginn eingereicht sein.
Für Bachelor und konsekutive Masterangebote gelten folgende Fristen:
- Für das Herbstsemester: bis Freitag der Kalenderwoche 39
- Für das Frühlingssemester: bis Freitag der Kalenderwoche 9
Weiterführende Information
Weitere Information zum Hochschulstudium für Menschen mit Beeinträchtigung in der Schweiz: swissuniability.
Kontakt
Du erreichst die Stelle für Nachteilsausgleich unter studentservices@clutterfhgr.ch.
