Als erste Fachhochschule ohne Auflagen

Erfolgreiche Re-Akkeditierung

Der Schweizerische Akkreditierungsrat hat die FH Graubünden institutionell reakkreditiert – und dies ohne Auflagen. Die Hochschule erfüllt damit die Anforderungen des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes vollumfänglich und ist damit die erste schweizerische Fachhochschule, die ohne jegliche Auflagen akkreditiert wurde.

An seiner Sitzung vom 20. Juni 2025 hat der Schweizerische Akkreditierungsrat den positiven Entscheid gefällt: Die FH Graubünden erhält für weitere sieben Jahre, bis zum 19. Juni 2032, die institutionelle Akkreditierung. Dieser erfolgreiche Abschluss des Verfahrens ist ein wichtiger Meilenstein für die Hochschule und das Ergebnis eines kontinuierlichen Engagements für höchste Qualität in Lehre, Weiterbildung, Forschung und Dienstleistungen. Das Akkreditierungsverfahren der FHGR wurde von der baden-württembergischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung EVALAG betreut und durchgeführt. Diese beantragte im Herbst 2024 die institutionelle Akkreditierung der FHGR beim Schweizerischen Akkreditierungsrat. Dies geschah auf Basis und im Rahmen des von der FHGR verfassten Selbstbeurteilungsberichts, an dem seit Anfang 2024 mehr als 80 Hochschulangehörige mitgewirkt hatten. Der Schweizerische Akkreditierungsrat folgte mit seinem Entscheid dem Antrag der EVALAG und der Empfehlung der Gutachtendengruppe.

Bestnote: Erste Fachhochschule mit Re-Akkreditierung ohne Auflagen

Besonders bemerkenswert ist das Ergebnis des Verfahrens. Die Gutachtendengruppe hat der FH Graubünden ein exzellentes Zeugnis ausgestellt, was in einer Re-Akkreditierung ohne eine einzige Auflage mündete. Dieses Ergebnis unterstreicht die Wirksamkeit des etablierten Qualitätssicherungssystems. Die FH Graubünden ist damit die erste Fachhochschule der Schweiz, die das Akkreditierungsverfahren gänzlich ohne Auflagen besteht.

Ein hervorragendes Zeugnis in allen Qualitätsbereichen

Die externe Gutachtendengruppe hat die FH Graubünden in einem umfassenden Verfahren evaluiert. Der Bericht bestätigt, dass die Hochschule die anspruchsvollen Qualitätsstandards in allen fünf Bereichen 1) Qualitätssicherungsstrategie, 2) Governance, 3) Lehre, Forschung und Dienstleistungen, 4) Ressourcen sowie 5) interne und externe Kommunikation vollumfänglich erfüllt und spiegelt die erfolgreiche Entwicklung seit der Erstakkreditierung (damals noch als HTW Chur im Jahr 2018) wider, die mehrere Auflagen erhalten hatte. 

Prof. Dr. Bianka Lichtenberger, Leiterin Hochschulentwicklung & Qualitätsmanagement und Projektleiterin der Re-Akkreditierung, sieht in dem Erfolg eine Bestätigung für die gesamte Organisation: «Ein Ergebnis ohne Auflagen ist die schönste Belohnung für die intensive Qualitätsarbeit der letzten Jahre. Es zeigt vor allem eines: Qualität ist bei uns nicht nur ein System auf dem Papier, sondern etwas, das von allen Hochschulangehörigen im Arbeitsalltag umgesetzt wird. Mein herzlicher Dank gilt dem Projekt-Kernteam und den Hochschulangehörigen, die im Prozess der Reakkreditierung mitgewirkt haben, und letztlich der ganzen Hochschule, die diesen Erfolg trägt. Es ist eine grossartige Bestätigung für unser gemeinsames Engagement.»

Blick in die Zukunft: Qualität als kontinuierlicher Prozess

Ganz nach dem Motto «Nach der Akkreditierung ist vor der Akkreditierung» wird die FH Graubünden die wertvollen Hinweise und Empfehlungen aus dem Bericht der Gutachterinnen und Gutachter analysieren. Daraus werden gezielte Massnahmen abgeleitet, um die Hochschule strategisch weiterzuentwickeln. Die kontinuierliche Qualitätssicherung und -entwicklung bleibt ein zentraler Fokus, um den stetig steigenden Anforderungen an eine moderne und agile Hochschule auch in Zukunft gerecht zu werden.

Hintergrund: Die institutionelle Akkreditierung in der Schweiz

Die institutionelle Akkreditierung ist im Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) des Bundes verankert. Das Gesetz verpflichtet die Hochschulen, ihre Qualitätssicherungssysteme periodisch und unabhängig überprüfen zu lassen. Die erfolgreiche Akkreditierung ist die Voraussetzung für das Bezeichnungsrecht als «Fachhochschule» sowie für den Erhalt von Beiträgen des Bundes.

Links

Medienmitteilung «Ohne Auflagen institutionell akkreditiert» (DeutschRätoromanischItalienisch)