Der Schweizerische Akkreditierungsrat hat die FH Graubünden ohne Auflagen institutionell reakkreditiert. Die Hochschule erfüllt damit die Anforderungen des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes vollumfänglich und ist bis dato die erste schweizerische Fachhochschule, die ohne jegliche Auflagen akkreditiert wurde.
An seiner Sitzung vom 20. Juni 2025 hat der Schweizerische Akkreditierungsrat den positiven Entscheid gefällt: Die FH Graubünden erhält für weitere sieben Jahre, bis zum 19. Juni 2032, die institutionelle Akkreditierung. Dieser erfolgreiche Abschluss des Verfahrens ist ein wichtiger Meilenstein für die Hochschule. Das Akkreditierungsverfahren der FHGR wurde von der baden-württembergischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung EVALAG betreut und durchgeführt. Diese beantragte im Herbst 2024 die institutionelle Akkreditierung der FHGR beim Schweizerischen Akkreditierungsrat. Dies geschah auf Basis und im Rahmen des von der FHGR verfassten Selbstbeurteilungsberichts, an dem seit Anfang 2024 mehr als 80 Hochschulangehörige mitgewirkt hatten. Der Schweizerische Akkreditierungsrat folgte mit seinem Entscheid dem Antrag der EVALAG und der Empfehlung der Gutachtendengruppe.
Ein hervorragendes Zeugnis in allen Qualitätsbereichen
Die externe Gutachtendengruppe hat die FH Graubünden in einem umfassenden Verfahren evaluiert. Der Bericht bestätigt, dass die Hochschule die Qualitätsstandards in allen fünf Bereichen 1) Qualitätssicherungsstrategie, 2) Governance, 3) Lehre, Forschung und Dienstleistungen, 4) Ressourcen sowie 5) interne und externe Kommunikation vollumfänglich erfüllt und spiegelt die erfolgreiche Entwicklung seit der Erstakkreditierung (damals noch als HTW Chur im Jahr 2018) wider, die mehrere Auflagen erhalten hatte.
Hintergrund: Die institutionelle Akkreditierung in der Schweiz
Die institutionelle Akkreditierung ist im Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) des Bundes verankert. Das Gesetz verpflichtet die Hochschulen, ihre Qualitätssicherungssysteme periodisch und unabhängig überprüfen zu lassen. Die erfolgreiche Akkreditierung ist die Voraussetzung für das Bezeichnungsrecht als «Fachhochschule» sowie für den Erhalt von Beiträgen des Bundes.
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Medienmitteilung «Ohne Auflagen institutionell akkreditiert» (Deutsch / Rätoromanisch / Italienisch)