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Certificate of Advanced Studies (CAS)
Grundlagen der Informationspraxis
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Weiterbildung auf einen Blick

Weiterbildung auf einen Blick

Das CAS vermittelt den Studierenden die gemeinsamen Grundlagen und Methoden in den Bereichen Archiv, Bibliothek und Dokumentation.

  • Abschluss

    Certificate of Advanced Studies FHGR in Grundlagen der Informationspraxis
  • Studiendauer

    4 Monate
  • Studienort

    Chur, zusätzliche Exkursionen und Auswärtsveranstaltungen
  • Studienbeginn

    Oktober
  • Studiengebühren

    CHF 5 500
  • Studienleitung

    Macek Ivo Mehr über Macek Ivo
Studienkonzept

Studienkonzept

Der MAS Information Science startet mit dem CAS «Grundlagen der Informationspraxis», in dem sich die Teilnehmenden das Basiswissen der Informationswissenschaft aneignen und einen Gesamtüberblick über die Informationsbranche mit ihren unterschiedlichen Typen erhalten.

Im zweiten CAS «Bibliotheks- und Archivpraxis» werden die in der Informationspraxis wichtigen Themen vertieft. Mit dem Besuch eines Wahlpflichtmoduls («Archiv» oder «Bibliothek») können die Studierenden zusätzlich einen persönlichen thematischen Schwerpunkt setzen.

Im CAS «Digitale Trends in der Informationspraxis» werden aktuelle Entwicklungen der digitalen Informationsarbeit aufgegriffen.

Um zum Masterabschluss zu gelangen (60 ECTS), wählen Sie drei aus den vier CAS (je 15 ECTS) aus und verfassen abschliessend eine Masterarbeit (15 ECTS).

Weiter ist es möglich, sich den CAS Museumsarbeit an das MAS-Programm anrechnen lassen. Der CAS Museumsarbeit findet in der Regel jährlich statt.

Um zur abschliessenden Masterarbeit zugelassen zu werden, müssen drei CAS erfolgreich absolviert werden (45 ECTS-Punkte). In der Masterarbeit bearbeiten Sie eine konkrete informationswissenschaftliche Problemstellung. Dies sichert den Praxisbezug und den konkreten Verwertungsnutzen. Für die Bearbeitung stehen 20 zusammenhängende Wochen zur Verfügung.

Die Masterarbeit wird von einer Hauptreferentin oder einem Hauptreferenten sowie einer Korreferentin oder einem Korreferenten betreut.

MAS Information Science Grafik Module
MAS Information Science Grafik Module
Studieninhalte

Studieninhalte

Im CAS «Grundlagen der Informationspraxis» wird umfangreiches Basiswissen vermittelt. Dazu gehört eine fundierte Einführung in die Informationswissenschaft. Nebst der Definition von Begrifflichkeiten wie «Daten», «Information», «Wissen» und «Kommunikation » werden informationswissenschaftliche Konzepte und Methoden erläutert sowie vertieft besprochen.

Darauf aufbauend erhalten Sie einen Einblick in die Arbeitsweise in Archiv, Bibliothek und Dokumentation. Die Recherche, Aufbereitung, Präsentation, aber auch die Erschliessung und Vermittlung von Information stellt eine zentrale Tätigkeit von «information professionals» dar.

Dabei wird immer die ganze Bandbreite der verschiedenen Fachbereiche einbezogen, damit einerseits die gemeinsamen Grundlagen und Methoden vermittelt, aber andererseits auch die unterschiedlichen Aufgabenstellungen, Methoden und Normen deutlich werden.

Im CAS «Grundlagen der Informationspraxis» lernen die Studierenden die für die Tätigkeit in einer Informationseinrichtung wichtigen Fachkenntnisse und die Vielfalt der verschiedenen Fachrichtungen im Rahmen von zahlreichen auswärtigen Lehrveranstaltungen und Exkursionen kennen.

Der Grundlagen-CAS beginnt jeweils im Herbst (in der Regel Kalenderwoche 42) und endet Mitte Januar.

Studienplan

22 Kurstage, 200 Lektionen Kontaktunterricht, Selbststudium (inkl. Verfassen der Abschlussarbeit) ca. 200–250 Stunden

Der Studienplan zum CAS Grundlagen in Information Science.
Organisatorisches

Organisatorisches

Zulassungsbedingungen

Zum Studium zugelassen sind Absolventinnen und Absolventen von Universitäten und Fachhochschulen aller Fachrichtungen. Studierende, die über keinen Hochschulabschluss verfügen, können zugelassen werden, wenn sich die Befähigung zur Teilnahme aus einem anderen Nachweis ergibt. Nebst guten PC-Kenntnissen bringen Studieninteressierte Sozial- und Handlungskompetenz mit. Das Beherrschen der wissenschaftlichen Arbeitsmethodik setzen wir ebenfalls voraus.

Über die Zulassung zum MAS-Programm bzw. zu einzelnen CAS entscheidet die Studienleitung aufgrund eines Aufnahmegesprächs. Die definitive Aufnahme wird von der Hochschule schriftlich bestätigt. Pro Studiengangjahrgang werden aus didaktischen und räumlichen Gründen maximal 25 Teilnehmende zugelassen.

Einschlägige IuD-Arbeitswelterfahrung (z. B. Praktikum) vor oder während des Studiums wird empfohlen.

Studiengebühren

  • CAS Grundlagen der Informationspraxis: CHF 5500
  • CAS Bibliotheks- und Archivpraxis: CHF 7000
  • CAS Digitale Entwicklung und Trends in der Informationspraxis: CHF 5500
  • CAS Museumsarbeit: CHF 6500
  • Masterarbeit: CHF 3000

Es wird eine einmalige Einschreibegebühr von CHF 500 erhoben. Sie wird mit der Bestätigung des Studienplatzes in Rechnung gestellt und der Studiengebühr angerechnet.

Die Fachhochschule behält sich eine Anpassung der Studiengebühren vor, Auskunft erteilt die Studienleitung. Bei der Wiederholung von Prüfungen wird eine angemessene Gebühr verrechnet. Gasthörerinnen und -hörer bezahlen eine Gebühr pro besuchte Lektion des jeweiligen CAS, jeweils vor Beginn des Studiums. Lehrmittel sowie kopierte Unterlagen sind in den Gebühren inbegriffen. Die Unterlagen werden zusätzlich auch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Das gesamte Studium erfordert die Arbeit und den Umgang mit dem Computer – sowohl zu Hause als auch in Präsenzveranstaltungen in der Hochschule. Wir empfehlen daher die Anschaffung eines eigenen Notebooks oder Tablets.

Bildungsdarlehen

Der Förderverein der FH Graubünden gewährt Darlehen für Studierende zur Finanzierung ihrer Weiterbildung. Das Förderinstrument kommt bei den formalen Weiterbildungen auf FH-Stufe (CAS, DAS, MAS, EMBA) zum Einsatz, weil diese mit hohen Studiengebühren verbunden sind und weder von Bund noch den Kantonen subventioniert werden. Dies im Gegensatz zu den Bachelor- und konsekutiven Masterstudiengängen (BSc, BA; MSc, MA).

Sollten Sie hinsichtlich der Finanzierung eines Weiterbildungsstudienangebotes privat nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen und keinen Arbeitgeber haben, der die Weiterbildungskosten (ganz oder zumindest teilweise) übernimmt, so können Sie beim Förderverein ein Gesuch zur finanziellen Unterstützung Ihres Studiums einreichen.

Prozess

Ein Gesuch kann per E-Mail dem Sekretariat des Fördervereins eingereicht werden (foerderverein@fhgr.ch). Es gelten folgende Parameter:

  • Unterstützt werden ausschliesslich Studierende, die eine Weiterbildung an der FH Graubünden anstreben, welche zu einem formalen Abschluss führt, d.h. CAS, MAS, DAS oder EMBA.
  • Der Förderverein finanziert maximal 80% der anfallenden Studien-/Kursgebühren, der/die Antragsteller/in bringt mind. 20% selber auf.
  • Zur Beurteilung erforderlich sind ein ausgefülltes Gesuchformular inkl. Motivationsschreiben sowie ein Lebenslauf.
  • Gesuche können zweimal jährlich eingereicht werden, jeweils zum 30. April und zum 31. Oktober.
  • Das Darlehen muss innert maximal fünf Jahren nach der Diplomierung zurückbezahlt werden.
  • Die Darlehen sind im ersten Jahr nach Abschluss des Studiums/Kurses zinslos, ab dem zweiten Jahr wird i.d.R. ein Maximalzinssatz von 2% berechnet.

Weiterführende Hinweise, das Gesuchstellungsformular und das Reglement sind auf der Webseite des Fördervereins zu finden:

Für Fragen steht Ivo Macek (ivo.macek@fhgr.ch), Leiter Weiterbildung Informationswissenschaft und Vorstandsmitglied im Förderverein der FH Graubünden, gerne zur Verfügung.

Studienort

Das Studium findet hauptsächlich in Chur statt, zusätzlich werden zahlreiche Exkursionen und Auswärtsveranstaltungen durchgeführt.

Unterrichtstage und Unterrichtszeiten

Der Unterricht findet in der Regel jeweils freitags sowie samstags von 08:45 – 16:20 Uhr statt. Ausnahmen sind vorbehalten und ebenfalls abgängig vom Unterrichtsort. Für die Intensivwochen gelten abweichende Unterrichtszeiten.

ECTS-Punkte

Für das Studium MAS in Information Science werden nach den Regeln des «European Credit Transfer System » (ECTS) in der Schweiz 60 ECTS-Punkte vergeben. Die CAS umfassen in der Regel 200 Unterrichtsstunden. Jedes CAS ist mit 15 ECTS-Punkten dotiert, ebenso die abschliessende Masterarbeit. 15 ECTS-Punkte entsprechen einem Arbeitsaufwand von geschätzten 450 Stunden. Zur Masterarbeit zugelassen wird, wer drei CAS erfolgreich absolviert hat (45 ECTS-Punkte).

European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) 
Das Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (European Credit Transfer and Accumulation System, ECTS) ist ein Instrument zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums, in dem sich Studierende und Lehrende frei bewegen können. ECTS-Punkte werden für den Arbeitsaufwand vergeben, der für die erwarteten Lernergebnisse im Rahmen einer Lehrveranstaltung notwendig ist. ECTS-Punkte bilden die Grundlage für die Anerkennung von Studienleistungen und Diplomen zwischen Hochschulen.

ECTS-Punkte
Ein ECTS-Punkt entspricht einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand (Workload) von 30 Stunden. Der Arbeitsaufwand beinhaltet neben dem Besuch der Lehrveranstaltungen auch die Zeiten für Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen, Prüfungen und die Zeit des Selbststudiums. Für ein Master of Advanced Studies werden mindestens 60 ECTS-Punkte benötigt.

Weiterbildungsreglement

Das Studienreglement regelt die Zulassungsbedingungen, den Studienbetrieb im Allgemeinen, das Prüfungsverfahren, die Promotion sowie den Erwerb des Master-Diploms in der Fachhochschul-Weiterbildung an der FH Graubünden.

Abschluss

Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen des CAS erhalten den Titel «Certificate of Advanced Studies FHGR in Grundlagen der Informationspraxis».

Anmeldung und Beratung

Anmeldung und Beratung

Anmeldung

Anmeldungen werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Mit jeder angemeldeten Person wird ein Aufnahmegespräch durchgeführt, bevor der definitive Zulassungsentscheid gefällt wird.

Wenn Sie sich für den MAS Information Science oder auch für einzelne CAS anmelden möchten, senden Sie bitte das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular sowie die erforderlichen Unterlagen an die Administration der FH Graubünden.

Anmeldeschluss ist jeweils zwei Monate vor Beginn der einzelnen CAS. Spätere Anmeldungen können bei freien Studienplätzen berücksichtigt werden. 

Beratung

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Administration und die Studienleitung gerne zur Verfügung.

Studienleitung

Administration

Organisationsassistentin