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Dienstleistungen für Studierende
Nachteilsausgleich
Übersicht

Übersicht

Die Fachhochschule Graubünden fördert die Chancengleichheit und Gleichstellung ihrer Studierenden. Sie baut dazu kulturell oder strukturell bedingte Barrieren ab und fördert ihre Studierenden in ihrer Individualität. Sie setzt die rechtlichen Gleichstellungsgrundsätze um und beugt Diskriminierung vor. 

Wenn Sie mit einer studienerschwerenden Behinderung oder chronischen Krankheit leben, können Sie einen Nachteilsausgleich für Leistungsnachweise beantragen. Dieser unterstützt Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit in ihrem Studium und Absolvierung der Prüfungen. Der Nachteilsausgleich wird auf einer individuellen Basis erteilt und stellt keine Prüfungserleichterung dar.

Die Anlaufstelle für Nachteilsausgleich berät, unterstützt und begleitet Sie gerne. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Zielgruppe

Zielgruppe

Die Anlaufstelle richtet sich primär an Studieninteressierte und Studierende mit 

  • Hör-, Seh- und Sprachbehinderungen
  • Beeinträchtigungen des Stütz- und Bewegungsapparats
  • Schädigungen des zentralen Nervensystems (Bsp. Epilepsie)
  • Schädigungen des Hals- oder Nasenbereichs, Erkrankungen innerer Organe
  • Chronische Krankheiten (Bsp. Autoimmunerkrankungen, Morbus Crohn, Rheuma, Diabetes, Allergien)
  • Psychische Krankheiten (Bsp. Depressionen, Angststörungen, Autismus-Spektrum-Störungen, Traumatisierungen, Persönlichkeitsstörungen, Schizophrenie)
  • Teilleistungsstörungen (Bsp. AD(H)S, Legasthenie, Dyskalkulie)

Die Auflistung ist nicht abschliessend. 

Alle anderen Hochschulangehörigen können sich für eine Beratung oder weitere Informationen ebenfalls an die Anlaufstelle wenden. 

Vorgehen

Vorgehen

  1. Wenden Sie sich für ein vertrauliches Beratungsgespräch an die Anlaufstelle. 
  2. Reichen Sie den Antrag für Nachteilsausgleich und dem Gutachten einer Fachperson bei der Anlaufstelle ein.
  3. Die Anlaufstelle für Nachteilsausgleich prüft den Antrag und leitet diesen mit einer Empfehlung der zuständigen Entscheidungsinstanz, der Studienleitung, weiter. Sie werden durch die Anlaufstelle für Nachteilsausgleich über den Entscheid informiert.
  4. Der Entscheid wird für die Umsetzung der Massnahmen von der Anlaufstelle für Nachteilsausgleich an die zuständigen fachhochschulinternen Stellen weitergeleitet.
Fristen

Fristen

Die vollständigen Anträge müssen innert einer zweiwöchigen Frist nach Studienbeginn eingereicht sein. 

Für Bachelor und konsekutive Masterangebote gelten folgende Fristen: 

  • Für das Herbstsemester 2024: bis Ende Kalenderwoche 39 (Freitag, 27. September 2024) 
  • Für das Frühlingssemester 2025: bis Ende Kalenderwoche 9 (Freitag, 28. Februar 2025)
Weiterführende Information

Weiterführende Information

Weitere Information zum Hochschulstudium für Menschen mit Beeinträchtigung in der Schweiz: swissuniability.

Kontakt

Kontakt

Sie erreichen die Stelle für Nachteilsausgleich unter beratung@fhgr.ch.