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Neue Erkenntnisse über Whistleblower

26. Januar 2016

Schweizer Whistleblower, die sich an Meldestellen wenden, haben grosses
 Vertrauen in die Medien, verzichten sie doch in ihrer überwiegenden Mehrheit auf Anonymität. An die Meldestellen gelangen eher «kleine Leute» mit ihren kleinen Geschichten, die sich oft auf Arbeitsplatz- oder Nachbarschaftsstreitigkeiten beziehen, während Informantinnen und Informanten mit «grossen Geschichten» direkt investigative Medienschaffende kontaktieren. Journalistisch weiterbearbeitet werden indes nur rund ein Viertel der eingegangenen Meldungen, und nur ein ganz kleiner Teil führt zu Publikationen.


Dies sind Erkenntnisse aus dem Forschungsbericht «Whistleblower und Medien in der Schweiz – Situationsanalyse und Erkenntnisse für die Zukunft», den die Professoren Urs Dahinden und Christian Hauser zusammen mit Vincenzo Francolino und Ruth Nieffer von der Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Chur vorgelegt haben. Der Bericht (siehe Downloads unten) ist das Ergebnis eines Forschungsprojekts, in dem die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Kommunikations- und Medienwissenschaft und der Betriebsökonomie die Literatur gesichtet, Expertinnen und Experten befragt und das Material von drei Schweizer Meldestellen ausgewertet haben. Das Forschungsprojekt wurde von der Gottlieb und Hans Vogt-Stiftung finanziell gefördert.

Whistleblower sind Menschen, welche Medien oder interne Meldestellen über Fehlverhalten in Unternehmen oder Staatsbetrieben informieren. Über die praktischen Erfahrungen mit Whistleblowern in der Schweiz, über Herausforderungen und Risiken für Medien und Whistleblower und über das dabei oft angewendete Online-Meldeverfahren war bisher noch wenig bekannt.

Die Forschenden geben am Schluss ihres Berichtes Empfehlungen ab: So sollten
Journalistinnen und Journalisten kompetent juristisch beraten werden. Es sollten technische Lösungen entwickelt werden, die eine abhörsichere, verschlüsselte digitale Kommunikation zwischen Informanten und Informantinnen sowie Medienleuten ermöglichen. Whistleblowing sollte Thema der journalistischen Weiterbildung werden. Unternehmen und Behörden sollten verstärkt interne Meldestellen aufbauen, damit Missstände organisationsintern behandelt werden können. Der rechtliche Schutz von Wistleblowern in der Schweiz sollte verbessert werden. Zudem sollte eine unabhängige Beratungsstelle für Whistleblower errichtet werden.

Der gesamte Bericht ist online zugänglich unter:


Gottlieb und Hans Vogt-Stiftung
Die Gottlieb und Hans Vogt-Stiftung, die dieses Projekt massgeblich finanziert hat, fördert eine ganze Reihe von Medienprojekten zumeist im Bereich des praktischen Journalismus. Der sechsköpfige Stiftungsrat wird vom Anwalt Niklaus Studer präsidiert.

Gottlieb und Hans Vogt-Stiftung
Blum Roger, Prof. Dr.
Tel. +49 160 80 107 28
mail@roger-blum.ch

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