Wissenswertes für ausländische Studierende - FH Graubünden

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Internationales Studium
Wissenswertes für ausländische Studierende
Austauschsemester

Austauschsemester

Studierende unserer Partnerhochschulen sind herzlich willkommen an der FH Graubünden. Sie können ein einzelnes Semester oder ein ganzes Studienjahr bei uns verbringen.

Studierende von Hochschulen, mit denen wir kein Austauschabkommen haben, sind gleichermassen willkommen an der FH Graubünden. Die Studiengebühren betragen CHF 1550 pro Semester.

Blog des International Office

Erhalten Sie Informationen aus erster Hand von unseren Studierenden sowie den Mitarbeitenden des International Office. In unserem Blog finden Sie Beiträge über das Austauschsemester, das Leben in Chur, die Schweiz und vieles mehr.

Anmeldung

Bewerbungsfrist

Herbstsemester 2023:
Nominationsfrist: 5. Mai 2023
Bewerbungsfrist: 15. Mai 2023            

Frühlingsemester 2024:
Nominationsfrist: 15. November 2023
Bewerbungsfrist: 30. November 2023

Und so funktioniert es:
1. Nominierung

Unsere Partnerhochschulen nominieren ihre Studierenden per Mail an international.office@fhgr.ch. Folgende Information muss bereitgestellt werden:

  • Name der studierenden Person
  • Studienprogramm an der FH Graubünden
  • E-Mail
  • Alter
  • Nationalität

2. Bewerbung
Die nominierten Studierenden senden ihre Bewerbung per E-Mail an international.office@fhgr.ch
Folgende Dokumente müssen bereitgestellt werden:

3. Nächste Schritte

  • Die FH Graubünden überprüft die Anmeldung, gibt Feedback zum provisorischen Learning Agreement und sendet eine Aufnahmebestätigung.
  • Die Studierenden erhalten Angaben zur Wohnsituation und zu den notwendigen Dokumenten für die Beantragung ihres Visums und ihrer Aufenthaltsbewilligung.
  • Auch bekommen sie einen Buddy der FH Graubünden zugeteilt, der ihnen für alle Fragen rund um das Thema «Leben und studieren in Chur» zur Verfügung steht.
  • Das International Office der FH Graubünden informiert über die obligatorischen «Welcome Days» die zwei Tage vor Semesterbeginn stattfinden.

Kursliste für Austauschstudierende

Die Fachhochschule Graubünden unterrichtet Tourismus auf Bachelor- und Masterstufe in englischer Sprache sowie auf Deutsch. Zudem gibt es mehrere General-Management-Kurse, die auf Master-Ebene in englischer Sprache unterrichtet werden.

Darüber hinaus bieten wir englischsprachige Studierende von Medien und Digital Business das internationale Programm Creative Media and Digital Innovation an, das jeweils im Herbstsemester angeboten wird.

Alle anderen Studiengänge werden in deutscher Sprache unterrichtet.

Kurslisten
 

Deutschsprachige Studienangebote

Bachelor

Master

*Module werden teilweise auf Englisch unterrichtet
 

Englischsprachige Studienangebote

Bachelor

Master

Sprachanforderungen

Für englischsprachige Studienangebote wird mindestens Level B2 vorausgesetzt.
Für deutsche Studienangebote wird Level C1 vorausgesetzt.

Studierende aus der EU/EFTA können ihre Sprachkenntnisse entweder mit einem offiziellen Sprachdiplom oder einem Referenzschreiben ihrer Dozentin / ihres Dozenten nachweisen.

Studierende, die ausserhalb der EU/EFTA leben, müssen für die Beantragung ihres Visums ein offizielles Sprachdiplom einreichen. Die folgenden Sprachdiplome werden anerkannt:

  • Englisch: IELTS / TOEFL / FCE / CAE / BEC Vantage / BEC Higher
  • Deutsch: DSH Level 3 / Goethe-Zertifikat C1

Semesterdaten

Herbstsemester: 18. September 2023 - 09. Februar 2024
Frühlingsemester: 19. Februar - 6. Juli 2024
Einführungstage: zwei Tage vor Semesterbeginn

(Multimedia und Digital Business beginnen bereits am 11. September 2023)

Die genauen Daten finden Sie im Hochschulkalender.

Mobilitätszuschuss

Austauschstudierende von europäischen Erasmus+ Partnerhochschulen der FH Graubünden erhalten einen Mobilitätszuschuss aus dem Swiss-European Mobility Programme.
Dieses Projekt wird von Movetia finanziell unterstützt. Movetia fördert Austausch, Mobilität und Kooperation in der Aus- und Weiterbildung sowie in der Jugendarbeit – in der Schweiz, in Europa und weltweit.

DK, FI, IS, IE, LI, LU, NO, SE, UK = CHF 1900 / Semester

AT, BE, BG, CY, CZ, DE, EE, ES, FR, GR, HR, HU, IT, LT, LV, MK, MT, NL, PL, PT, RO, RS, SI, SK, TR = CHF 2200 / Semester

SEMP worldwide partner = CHF 2500 / Semester

Austauschstudierende von Partnerhochschulen ausserhalb der EU erhalten einen Mobilitätszuschuss der FH Graubünden. Dieser beträgt im akademischen Jahr 2023/24 CHF 1000 pro Studentin/Student.

Im Rahmen der Initiative, Austausch und Mobilität umweltfreundlicher zu machen, gibt es jetzt ein «Green Travel Top-Up» von CHF 100 für Studierenden, die mit einem Verkehrsmittel an- und abreisen, das weniger CO2-Emissionen verursacht als das Flugzeug. Das Greener Mobility Kit von Movetia gibt hilfreiche Tipps und Links für nachhaltiges Reisen.

Factsheet und International Student Guide

Franziska Saurer
International Student
Katarina Rechtsteiner
International Student
Ezra Kojke
International Student
Myrthe Schäpkens auf einer Bank in Winterlandschaft
Myrthe Schäpkens
International Student
International Students Testimonial Hernandes Bras Victoria
Victoria Hernandes Bras
International Student
Virtual Tour UAS Grisons
Reguläres Studium

Reguläres Studium

Ausländische Studierenden haben die Möglichkeit das gesamte Bachelor- oder Masterstudium an der FH Graubünden zu absolvieren.

Die FH Graubünden bietet das Tourismusstudium auch in Englisch an, sowohl auf Bachelor- als auch auf Masterstufe. Die Unterrichtssprache aller anderen Studienangebote ist Deutsch.

Genauere Information zu den einzelnen Studienangeboten finden sie hier. Die zuständige Studienadministration unterstützt und berät Sie gerne in Bezug auf die Zulassung und die Inhalte des Studienprogramms.  

Das International Office bietet Unterstützung bei allen anderen Themen.

Visum und Aufenthaltsbewilligung

Visum und Aufenthaltsbewilligung

Aufenthaltsbewilligung

Ausländische Studierende müssen für die Dauer ihres Studiums an der FH Graubünden eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Das International Office kontaktiert alle ausländischen Studierenden vor ihrer Reise in die Schweiz, um die notwendigen Unterlagen einzufordern. Die Aufenthaltsbewilligung wird durch das International Office der FH Graubünden beantragt. Die regelmässige Erneuerung der Aufenthaltsbewilligung liegt in der Verantwortung der Studierenden.

Ausländische Studierende, die bereits in der Schweiz wohnhaft sind und eine Aufenthaltsbewilligung besitzen (z. B. zum Arbeiten), senden bitte vor Studienbeginn eine Kopie der Bewilligung an international@fhgr.ch.

Visum

Ausländische Studierende, die ausserhalb der EU/EFTA leben, benötigen zusätzlich ein Visum, um in die Schweiz einzureisen. Die Studierenden sind zu Studienbeginn mindestens 18 Jahre alt. Für den Visumsantrag sind Nachweise zu den Sprachkenntnissen und der finanziellen Situation sowie weitere Dokumente notwendig.

Das International Office der FH Graubünden reicht den Antrag beim kantonalen Migrationsamt ein. Die Studierenden ihrerseits sind für die Einreichung des Antrags bei der Schweizer Botschaft in ihrem Heimatland verantwortlich. Länderspezifische Anforderungen für das Visum finden Sie auf der Homepage der Schweizer Botschaft.

Wohnmöglichkeiten

Wohnmöglichkeiten

Das International Office unterstützt ausländische Studierende bei der Wohnungssuche. Es gibt eine begrenzte Anzahl von Zimmern im Studentenwohnheim Konvikt. Für weitere Informationen und andere Wohnmöglichkeiten besuchen Sie unsere Website.

Versicherung

Versicherung

Kranken- und Unfallversicherung

Für alle in der Schweiz wohnhaften Personen ist eine Schweizer Krankenversicherung Pflicht. Die wichtigsten Fakten zum Thema Kranken- und Unfallversicherung finden Sie online.

Studierende können das International Office beauftragen, eine Krankenversicherung für sie abzuschliessen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, eigenständig eine Schweizer Krankenversicherung abzuschliessen. Eine seriöse Übersicht der verschiedenen Krankenversicherungen und ihrer Prämien finden Sie auf folgenden Seiten:

comparis.ch
priminfo.ch

Studierende, die eine ausländische Krankenversicherung besitzen, deren rechtliche Bedingungen denjenigen einer Schweizer Krankenkasse entsprechen, können einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen.

Studierende aus der EU/EFTA mit einer Europäischen Versicherungskarte legen dem Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht eine Kopie der Karte bei. Studierende mit einer privaten Krankenversicherung reichen eine Kopie der Versicherungspolice ein und lassen den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht von ihrer ausländischen Krankenkasse unterzeichnen.

Die Befreiung von der Versicherungspflicht wird nach Ankunft in der Schweiz von der zuständigen Gemeinde geprüft und kann nicht garantiert werden.

Es gibt verschiedene private Versicherungsgesellschaften, die günstigere Versicherungspakete für ausländische Studierende anbieten. Die meisten davon werden im Kanton Graubünden nicht anerkannt. Die Versicherungsgesellschaft Swisscare bietet ein «studentpass»-Versicherungspaket an, das derzeit im Kanton Graubünden anerkannt ist.

 

Privathaftpflichtversicherung

Sie haften, wenn Sie jemandem – gewollt oder ungewollt – Schaden zufügen. Sie sind also verpflichtet, für diesen Schaden aufzukommen. Sie haften auch dann, wenn Personen, Tiere oder Sachen, für die Sie verantwortlich sind, einen Schaden gegenüber Dritten verursachen.

Wir empfehlen unseren Studierenden daher, unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen.

Was genau eine Privathaftpflichtversicherung ist und wie Sie dabei vorgehen müssen, erfahren Sie auf der Website ch.ch.

Der Internetvergleichsdienst comparis.ch  liefert Ihnen einen guten Überblick über die verschiedenen Versicherungsanbieter und deren Prämien.

Leben und Arbeiten in der Schweiz

Leben und Arbeiten in der Schweiz

Lebenskosten

Studierende sollen etwa CHF 1600 CHF pro Monat für Lebenskosten kalkulieren. Diese geschätzte Summe hängt stark vom Lebensstil ab.

Für genauere Angaben und eine Einschätzung der zu erwartenden Lebenskosten empfehlen wir Ihnen die Website budgetberatung.ch

Arbeiten in der Schweiz

Ausländische Studierende dürfen während des Studiums bis zu 15 Stunden pro Woche und in den Semesterferien Vollzeit arbeiten.

Studierende aus Nicht-EU-/EFTA-Staaten dürfen erst sechs Monate nach Beginn ihres Studiums eine Arbeit aufnehmen. Bevor die Studierenden arbeiten können, muss der Arbeitgeber bei der kantonalen Migrationsbehörde eine Arbeitsbewilligung beantragen.

«I found not only a study environment that caters for practical insights from the tourism industry, but also kind and warm people, always ready to support me. »
Stefana Dudea, Exchange student from Romania
«What I like most about the UAS Grisons is the international environment and the friendliness of the people here.»
Yentl Nonnekens, Exchange Student from the Netherlands
«In den Bergen zu wohnen und die vielen spannenden Projekte und Drehtage an der FH Graubünden erfüllen mich sehr.»
Solveig Eichner, Austauschstudentin aus Deutschland
«I am really happy to be here because I am learning many new things and looking at life from different point of views!»
Ledina Taraj, Exchange student from Italy
Kontakt

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Fachhochschule Graubünden
International Office
Raum F0.02
Comercialstrasse 24
7000 Chur

international@fhgr.ch

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Montag bis Freitag: 08:15 – 12:00 Uhr
Nachmittags: nach Vereinbarung