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Kantonale Gebäudeversicherungen & EU-Beihilfenregelung

Kantonale Gebäudeversicherungen trotz EU-Beihilfenregelung zulässig

25. Juni 2019

Die staatlichen Beihilfen sind ein zentraler Streitpunkt beim Rahmenabkommen mit der EU. Wäre das Geschäftsmodell der kantonalen Gebäudeversicherungen mit dem Beihilfenrecht der EU noch vereinbar? Eine Studie der HTW Chur und der Universität Lausanne hat diese Frage untersucht.

Eine allfällige Einführung der Dienstleistungsfreiheit und der Beihilfenregelung der Europäischen Union (EU) in der Schweiz gibt immer wieder Anlass zu heftigen Diskussionen. Eine Studie der HTW Chur und der Universität Lausanne im Auftrag der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen hat die Auswirkungen am Beispiel der kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) untersucht. Die Studie kommt zum Schluss, dass die gegenwärtige Marktordnung mit einem Obligatorium, einem regional begrenzten Monopol und einer limitierten Geschäftstätigkeit in Wettbewerbsbereichen sowohl mit der EU-Dienstleistungsfreiheit als auch mit der EU-Beihilfenregelung vereinbar ist.

Die Resultate der Studie sind im dazu erschienenen Artikel des Magazins Die Volkswirtschaft zu lesen.